Die Kanalfernsehaufnahmen hätten einige Mängel aufgezeigt. Es seien zusätzliche Abklärungen mit dem Amt für Wasser und Abfall (AWA) erforderlich, wozu Plangrundlagen benötigt würden, die im Moment nur teilweise vorhanden seien. Es seien ihr keine Dachwasseranschlüsse bekannt, welche in die Kanalisation eingeleitet würden. Sollten die ergänzten Plangrundlagen Zweifel aufkommen lassen, würden zusätzliche Kontrollen vorgenommen. Die Bauherrschaft sei zu einer Stellungnahme aufgefordert worden. Anschliessend werde die Baukommission über eine allfällige Wiederherstellungsverfügung und die entsprechenden Massnahmen entscheiden.