d) Die Beschwerdeführerin bringt vor, gemäss Überbauungsordnung hätte im Gewerbegebäude nur eine Wohnung bewilligt werden dürfen. Auch hier zielt die Beschwerdeführerin auf die 2008 erteilte Baubewilligung, die längst rechtskräftig ist. Über die bereits bewilligten Wohnungen ist nicht mehr zu entscheiden. Soweit die 33 Vgl. handschriftlichen Eintrag auf Plan OG, Baubewilligungsdossier bbew 244/2014, pag. 83; Beilage 2 zur Stellungnahme der Gemeinde vom 22. April 2015 34 Beilage 1 zur Stellungnahme der Gemeinde vom 22. April 2015 17