c) Die andere, von der Beschwerdeführerin gerügte Wohnung liegt im Gebäudeteil der C.________. Es handelt sich um Büroräume im Obergeschoss, die über eine Küche, Nasszelle und WC verfügen, zurzeit aber leer stehen. Anders als im Gebäudeteil der B.________ werden und wurden diese Räume nicht zu Wohnzwecken genutzt, wie auch die Beschwerdeführerin einräumt. Somit besteht kein unrechtmässiger Zustand, gegen den eingeschritten werden müsste.