b) Die vierte Wohnung befindet sich im Gebäudeteil der B.________. Sie liegt zwar neben dem Mehrzweckraum und nahe bei den beiden Sälen, für die eine Nutzungsänderung (Anlässe jeglicher Art etc.) beantragt wurde.33 Die geplante Nutzungsänderung betrifft den als Wohnung genutzten Raum aber nicht. In ihrem Schreiben vom 18. Februar 2015 an das Regierungsstatthalteramt hält die B.________ denn auch fest, sie möchte den Raum zukünftig als Physio- oder Massageraum vermieten.34 Die unrechtmässige Wohnnutzung hat demnach mit dem pendenten Baubewilligungsverfahren nichts zu tun.