Wiederherstellungsmassnahme (Ausbau der Küche innert 30 Tagen nach Rechtskraft des Bauentscheides) als Auflage in ihren Amtsbericht zum Baugesuch für die Nutzungsänderung aufnehmen werde. Somit könne dies im Bauentscheid des Regierungsstatthalters abgehandelt werden. Der Regierungsstatthalter vertritt demgegenüber die Ansicht, für die Durchführung des Wiederherstellungsverfahrens sei die Baupolizeibehörde von Unterseen zuständig.