Hauptthemen dieser Baubewilligungsverfahren sind aber die neuen Nutzungen (Anlässe und Veranstaltungen) samt deren Parkplatzbedarf sowie die erfolgten Fassaden- und Grundrissänderungen. Für die Herstellung des rechtmässigen Zustandes bei den Parkplätzen und Grünflächen (inkl. Begrünung) und für die Fertigstellung der Umgebung ist aber noch kein Verfahren hängig. Das Wiederherstellungsverfahren (samt Gelegenheit zu nachträglichen Baugesuchen) 31 BDE vom 29. April 2015, E. 2h f., RA Nr. 110/2014/146 (Kleinbrauerei), noch nicht rechtskräftig 15