Für die Anordnung der Parkplätze, die Einhaltung der Grünflächen und deren Begrünung sowie die Fertigstellung der Umgebung hätte aber ebenfalls ein Wiederherstellungsverfahren eröffnet und durchgeführt werden müssen. Die Gemeinde geht davon aus, dass diese Massnahmen vom Regierungsstatthalter im Rahmen der Bauentscheide geregelt würden. Der Regierungsstatthalter bringt seinerseits vor, dass sich die Gemeinde dieser Thematik schrittweise angenommen habe, die Fragen aber auch Thema der hängigen Baubewilligungsverfahren seien.