Er hielt (zum aktuellen Zustand) fest, dass die Sichtweiten auf die M.________ -strasse bei den vier Hauszufahrten nicht eingehalten seien.29 Die BVE stellte im Entscheid vom 29. April 201530 fest, dass die Sichtbermen bei der Ausfahrt des Zugangs C2/B nicht normgemäss seien, dass aber die heutige Situation mit Parkplätzen, die direkt an die Ausfahrt angrenzen, auch nicht dem bewilligten Zustand entspreche. Sie gehe daher davon aus, dass die Sichtverhältnisse mit der Herstellung des rechtmässigen 27 Vgl. Dossier Baubewilligungskontrolle, Fotos pag. 527-530; Protokollauszug Sitzung der Baukommission vom