Die Beschwerdeführerin hat die auf allen Seiten bestehenden Ein- und Ausfahrten und fehlenden Abladeflächen bereits in anderen Beschwerdeverfahren mehrfach gerügt. Ihre Vorbringen zielen auf die längst rechtskräftige Baubewilligung von 2008. Wie das Verwaltungsgericht bestätigt hat, können die bewilligten Zugänge benutzt werden, was auch die Anlieferung einschliesst.21 Im Wiederherstellungsverfahren kann auch nicht verlangt werden, dass gebäudeintern Warenkorridore und dergleichen geschaffen werden, da diese im bewilligten Projekt ja nicht vorgesehen waren. Die Anträge der Beschwerdeführerin liegen somit ausserhalb dessen, was im baupolizeilichen Verfahren angeordnet werden kann.