Die Gemeinde hat diesbezüglich zu Recht kein baupolizeiliches Verfahren eingeleitet. In Bezug auf eine unrechtmässige Konzertveranstaltung hat die Gemeinde Strafanzeige eingereicht; die Strafbefehle sind bereits ergangen.18 Es ist nicht klar, ob mit den neu eingereichten Baugesuchen eine Nutzung durch die Pfingstgemeinde geplant ist, da die Bauvorhaben sehr offen umschrieben wurden und ein Konzept fehlt. Dies ist aber nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens; die Zonenkonformität der Nutzungsänderung wird im Rahmen dieser Baubewilligungsverfahren beurteilt.