(Pfingstgemeinderaum) mit Büros und Schulungsräumen nicht zonenkonform sei.17 Wie die Gemeinde zutreffend erwogen hat, widersprechen Vorstandssitzungen der Pfingstgemeinde den Überbauungsvorschriften aber nicht. Gelegentliche Vorstandssitzungen sind in Büroräumlichkeiten nicht verboten. An solchen Sitzungen nehmen nur wenige Personen teil, so dass sie nicht mit der damals als unzulässig beurteilten Nutzung der Pfingstgemeinde vergleichbar sind. Die Gemeinde hat diesbezüglich zu Recht kein baupolizeiliches Verfahren eingeleitet.