würde. Die Baupolizeibehörde überprüft die rechtmässige Ausführung eines Bauvorhabens. Wird ein Bauvorhaben ohne Baubewilligung oder in Überschreitung einer Baubewilligung ausgeführt oder werden bei der Ausführung eines bewilligten Vorhabens Vorschriften missachtet, so verfügt die zuständige Baupolizeibehörde die erforderlichen vorsorglichen und definitiven Massnahmen zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes. Auch die Beseitigung von Störungen der öffentlichen Ordnung, die von unvollendeten, mangelhaft unterhaltenen oder sonst wie ordnungswidrigen Bauten und Anlagen ausgehen, gehören zur Aufgabe der Baupolizeibehörde (vgl. Art.