a) Einige Rügen der Beschwerdeführerin zielen auf die längst rechtskräftige Baubewilligung für das Gewerbegebäude, die bekanntlich teilweise in Widerspruch zur ÜO I.________ steht.14 Die Beschwerdeführerin geht offenbar davon aus, dass im Wiederherstellungsverfahren nach Art. 45 ff. BauG beim Gebäude auch ein ÜO-konformer Zustand hergestellt werden kann. Dies ist nicht der Fall, müsste doch vorliegend das Gebäude dafür wesentlich verändert werden, was ein neues Baugesuch voraussetzen 12 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721) 13 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21)