baupolizeilichen Massnahmen anordnet. In Bezug auf die Grünflächen, die Parkplätze, die Behindertenparkplätze, Abstellplätze für Fahrräder und Motorfahrräder, die Umgebungsgestaltung räumt die Gemeinde Mängel ein, verweist aber darauf, dass dies in den beim Regierungsstatthalteramt hängigen Baubewilligungsverfahren für die Nutzungsänderungen zu regeln sei. In Bezug auf die Versickerung verweist die Gemeinde auf weitere Abklärungen und den noch ausstehenden Entscheid, ob Wiederherstellungsmassnahmen angeordnet würden.