10. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet11, beteiligte die Grundeigentümerinnen (Baurechtsnehmerinnen) von Amtes wegen am Verfahren, eröffnete ihnen die angefochtene Verfügung und gab ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme. Das Rechtsamt führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten sowie die Baubewilligungsakten der hängigen Baugesuche bbew 243/2014 und bbew 244/2014 ein. Es vervollständigte die Akten mit Kopien des Kanalisationsplanes, den es beim Amt für Wasser und Abfall (AWA) einsah.