Die illegalen Anlieferungen an den anderen Gebäudeseiten seien zu verbieten (Ziffer 3). In Bezug auf den Grünflächenanteil, die Anzahl Parkplätze und deren Lage, die Umgebungsgestaltung, die Fahrrad- und Motorfahrradabstellplätze und die Behindertenparkplätze sowie die Versickerung des Dachwassers sei die Gemeinde Unterseen zu einer Verfügung aufzufordern. Weiter verweist die Beschwerdeführerin auf eine vierte, bewohnte und eine weitere vollausgebaute Wohnung, die anlässlich des Augenscheins mit dem Regierungsstatthalteramt festgestellt worden seien. Sie beantragt, 7