9. Gegen diese Verfügung reichte die Beschwerdeführerin am 15. Februar 2015 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt, dass die Gemeinde bezüglich des Verstosses gegen die Nutzung (Ziffer 1) ein Strafverfahren einzuleiten und die widerrechtlichen Gewinne einzuziehen habe. Auf der Strasse I.________ sei ein Halte- und Umladeverbot durchzusetzen. Gebäudeintern seien Möglichkeiten zu schaffen für die Anlieferung auf dem eigenen Gelände (Ziffer 2). Die illegalen Anlieferungen an den anderen Gebäudeseiten seien zu verbieten (Ziffer 3).