Inzwischen seien keine Mulden, Material oder Fahrzeuge mehr auf den Grünflächen abgestellt. In Zusammenhang mit den nachträglichen Baugesuchen der B.________ und C.________ habe sie aber festgestellt, dass die Grünflächen nicht dem bewilligten Zustand entsprächen. Durch die beantragte Nutzungsänderung seien die Abstellplätze betroffen. Die nötigen Korrekturen müssten deshalb in den pendenten Baubewilligungsverfahren vorgenommen werden (Ziffer 4). Zu 8 Vorakten der Gemeinde "Baubewilligungskontrolle 40/2008", pag. 494 und 497 9 Vorakten der Gemeinde "Baubewilligungskontrolle 40/2008", pag. 510 (Dokument unvollständig)