Die Gemeinde verwies auf die laufenden Abklärungen. Am 26. Dezember 2014 ersuchte die Beschwerdeführerin den Regierungsstatthalter, die Gemeinde zu einer Verfügung aufzufordern.10 Mit Schreiben vom 6. Januar 2015 forderte der Regierungsstatthalter die Gemeinde auf, bis am 30. Januar 2015 eine Verfügung zu allen Punkten der Anzeige vom 13. April 2014 zu erlassen.