Die beiden Unternehmen ergänzten ihre bereits eingereichten Baugesuche mit einem nachträglichen Baugesuch für Fassaden- und Grundrissänderungen. Am 8. Dezember 2014 erliess die Gemeinde eine Wiederherstellungsverfügung gegen die Firma Albert Blatter, Holz- und Treppenbau.9 Die Beschwerdeführerin gelangte am 19. November 2014 erneut an die Gemeinde und brachte vor, mit den Wiederherstellungsverfügungen würden nicht die von ihr beanstandeten ÜOwidrigen Zustände behoben, sondern andere Sachverhalte geregelt. Sie bat um Erlass einer Verfügung auch zu den übrigen gerügten Punkten. Die Gemeinde verwies auf die laufenden Abklärungen.