7. Am 11. November 2014 erliess die Gemeinde je eine Wiederherstellungsverfügung gegen die B.________ und die C.________.8 Sie forderte die beiden Unternehmen u.a. auf, die unbewilligten Grundriss- und Fassadenänderungen zurückzubauen und die sechs Behindertenparkplätze zu markieren. Weiter verbot sie, auf den Parkplätzen und Grünflächen Mulden und Materialien zu lagern. Gleichzeitig gab sie ihnen Gelegenheit, ein nachträgliches Baugesuch einzureichen. Die beiden Unternehmen ergänzten ihre bereits eingereichten Baugesuche mit einem nachträglichen Baugesuch für Fassaden- und Grundrissänderungen.