6. Der Gemeinderat nahm am 31. Oktober 2014 zur "2. Aufsichtsbeschwerde" der Beschwerdeführerin Stellung und teilte ihr die Ergebnisse der Baukontrollen mit.7 Zusammenfassend hielt er fest, es gebe Abweichungen bei den Fassaden und Grundrissen, die Grundstückentwässerung weise Mängel auf, die Markierung der Behindertenparkplätze fehle und für den Holz- und Treppenbaubetrieb Blatter fehle die Anlagegenehmigung. Die Nutzungsüberprüfung im südlichen Teil des Perimeters habe keine fehlerhaften Nutzungen zum Vorschein gebracht. In Zusammenhang mit einer Saalvermietung habe die Gemeinde Strafanzeige eingereicht.