5. Am 4. Juni 2014 genehmigte das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) die Änderung von Art. 7 der Überbauungsvorschriften. In dieser Gewerbezone sind nun Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zonenkonform. Im September 2014 reichten die B.________ und die C.________ je ein Baugesuch für Nutzungsänderungen ein (Nutzung der Säle und des Mehrzweckraums für Anlässe jeglicher Art, Nutzung von Räumen als Büro und für Schulungen, Sitzungen etc.).6 Die Beschwerdeführerin reichte dagegen Einsprachen ein. Diese Baubewilligungsverfahren sind zurzeit beim Regierungsstatthalteramt hängig.