April 2014 an das Regierungsstatthalteramt weiter. Der Regierungsstatthalter erklärte, dass ausschliesslich baupolizeiliche Sachverhalte beanstandet würden, für deren Behandlung die Gemeinde als Baupolizei zuständig sei. Am 28. Juli 2014 forderte er die Gemeinde auf, innert drei Monaten die Nutzungen im I.________ auf ihre Konformität mit der ÜO I.________ zu überprüfen und die Ergebnisse gegenüber den Betroffenen und der A.________ als Anzeigerin mittels Verfügung zu eröffnen und gegebenenfalls die erforderlichen Massnahmen zu verfügen.5