Versickerung des Dachwassers und Vermutung, dass es an mehreren Stellen in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Die Beschwerdeführerin verlangte eine Stellungnahme innert 30 Tagen. Die Gemeinde leitete die "Aufsichtsbeschwerde" am 30. 4 Vorakten des Regierungsstatthalteramtes, blaues Mäppli "Korrespondenzen" und Akten aufun 7/2012 4