und verlangte innert 30 Tagen eine Stellungnahme. Sie rügte folgende Verstösse gegen die ÜO und Baubewilligung: 1. zonenwidrige Raumvermietungen an die Pfingstmission, 2. blockierte Strassen durch Güterumschlag auf den öffentlichen Strassen, 3. illegale Ein- und Ausfahrten und Güterumschlag auf der Süd- und Ostseite des Gebäudes, 4. nicht erstellte Grünflächen und Nutzung der Flächen als Parkplatz und zu Lagerzwecken, 5. Abänderung der Anzahl und Lage der Parkplätze, 6. noch nicht fertiggestellte Umgebungsgestaltung, 7. fehlende Abstellplätze für Fahrräder und Motorfahrräder, 8. fehlende Markierung der sechs Behindertenparkplätze, 9. unbewilligter Einbau einer vierten Wohnung, 10. unklare