3. Am 24. Oktober 2012 reichte Herr H.________, nunmehr im Namen der Beschwerdeführerin, bei der Baukommission der Gemeinde eine baupolizeiliche Anzeige gegen die B.________ ein. Die A.________ machte geltend, dass die Pfingstgemeinde trotz rechtskräftigem Bauabschlag im Gebäude I.________ Veranstaltungen durchführe. Zudem ersuchte sie die Mitglieder der Baukommission, die auch Mitglieder der Pfingstgemeinde seien, wegen Befangenheit in den Ausstand zu treten. In der Folge sandte die A.________ der Gemeinde mehrere Mahnungen. Mit Schreiben vom 18. Januar 2013 erklärte die Gemeinde, die angezeigten Sachverhalte und Nutzungen würden überprüft.