Betriebe in der Gewerbezone I.________ zonenwidrig seien. Es sei Sache der Gemeinde, die Abklärungen zu treffen und zu entscheiden, wie mit der hohen Zahl an zonenwidrigen Betrieben und Nutzungen umgegangen werden solle. Im Vordergrund stehe eine Änderung der Überbauungsordnung. Die Baupolizeibehörde werde auch den Vorwurf zum Güterumschlag auf öffentlichem Terrain überprüfen. Es bestünden keine Hinweise, dass die Gemeinde ihre Aufgabe als Baupolizeibehörde nicht wahrnehme, weshalb von aufsichtsrechtlichen Massnahmen abgesehen werde.4