Am 17. August 2012 reichte die IGEL eine erste, als "Aufsichtsbeschwerde" bezeichnete Anzeige beim Regierungsstatthalter ein, der diese zur Beantwortung an die Gemeinde weiterleitete. Die Gemeinde erliess am 25. September 2012 eine Feststellungsverfügung, in der sie auf die laufenden Nutzungsabklärungen verwies. Am 23. September 2012 gelangte die IGEL erneut an den Regierungsstatthalter, der diese Eingabe als aufsichtsrechtliche Anzeige entgegennahm. Mit Schreiben vom 22. Oktober 2012 hielt er fest, aufgrund des verwaltungsgerichtlichen Urteils vom 2. Juli 2012 (betreffend Pfingstgemeinderaum) sei klar, dass wohl auch zahlreiche, teilweise rechtskräftig bewilligte