1. Im Jahr 2008 bewilligte der Regierungsstatthalter von Interlaken (heute Interlaken- Oberhasli) auf dem Grundstück Unterseen Gbbl. Nr. D.________ eine Gewerbehalle mit drei Wohnungen. Die Parzelle liegt in der Überbauungsordnung (ÜO) I.________ und ist im Eigentum der Gemeinde. Das Gewerbegebäude ist in zwei Baurechte aufgeteilt, die der B.________ (GmbH) gehören (Unterseen Gbbl. Nr. E.________ und F.________ BR). Auf dem Baurechtsgrundstück Nr. F.________ hat die C.________ (GmbH) ein Unterbaurecht erworben (Unterseen Gbbl. Nr. G.________ BR). Die Eigentümerinnen nutzen die Gewerbehalle teils selber, teils vermieten sie Räume an Dritte.