Schliesslich ist es auch nicht zu beanstanden, wenn für die übrigen administrativen Aufwände der hauptsächlich involvierten Sachbearbeiterin (Telefonate, E- mails, Briefe, usw.) eine Sammelposition (Position 14) ohne genauere Angaben geführt wird. Die dafür in Rechnung gestellten 6 Stunden sind für ein Verfahren mit den erwähnten Schritten und aufgrund der umfangreichen Aktenlage und verstrickten Situation ebenfalls als verhältnismässig einzustufen.