Aus der Aktennotiz10 der Baukontrolle ergibt sich, dass diese 30 Minuten dauerte und neben dem zuständigen Sachbearbeiter und Verfasser der Aktennotiz einzig die Mieterin anwesend war. Auf die Frage des Rechtsamts, ob es sich bei diesen Positionen um denselben Anlass handle, gab die Gemeinde in ihrem Schreiben vom 20. April 2015 keine Antwort, weshalb aufgrund desselben Datums und derselben Teilnehmenden davon auszugehen ist. Insgesamt wurden 3.5 Stunden verrechnet, was für eine halbstündige Baukontrolle und das Verfassen einer halbseitigen Aktennotiz selbst bei Berücksichtigung einer gewissen An- und Rückfahrtszeit für den Sachbearbeiter als zu hoch erscheint.