d) Auf Nachfrage führte die Gemeinde mit Schreiben vom 20. April 2015 aus, die 20.5 Stunden externe Leistungen seien in einem Beratungsmandat der Firma C.________ begründet. Diese sei für das vorliegende Verfahren zur baurechtlichen Beratung und das Erstellen von Dokumenten beigezogen worden (gemäss beigelegter Rechnung von C.________ v.a. Redaktion der Wiederherstellungsverfügung und der Verfügung zur Einleitung des Baupolizeiverfahrens). Es ist der Gemeinde freigestellt, für gewisse Aufgaben auf die Unterstützung von externen Fachpersonen zurückzugreifen.