Gemäss den Ziffern 6.1 und 6.2 von Anhang VI GebR wird sowohl für die Prüfung von Baugesuchen und für die Erarbeitung von Bauentscheiden als auch für Baukontrollen und baupolizeiliche Massnahmen die Aufwandgebühr II erhoben. Diese beträgt nach Art. 15 GebR für die Verwaltung Fr. 100.00 pro Stunde.