c) In einem vergleichbaren Fall5 hielt das Verwaltungsgericht des Kantons Bern Folgendes fest: "Eine Wiederherstellungsverfügung muss in jedem Fall verhältnismässig sein, das heisst geeignet, erforderlich und zumutbar. Die Anordnung darf nicht weiter 4 Plan Dachgeschoss 1:100 vom 28. März 2007, mit Stempel des Regierungsstatthalteramts Büren vom 26. Mai 2008. 5 VGE 100.2012.260 vom 26. April 2013, E. 4.1. 5