4. Mit Schreiben vom 20. April 2015 beantwortete die Gemeinde verschiedene Fragen des Rechtsamts im Zusammenhang mit den erhobenen Gebühren. Der Beschwerdeführer 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191). 3 erhielt daraufhin Gelegenheit, zu den Eingaben der Gemeinde Stellung zu nehmen. Davon machte dieser mit Schreiben vom 28. Mai 2015 Gebrauch. 5. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintreten