1. Im Jahr 2008 wurde dem Beschwerdeführer als Baurechtsnehmer auf der Parzelle Lyss Grundbuchblatt Nr. Z.________ (Baurechtsparzelle Lyss Grundbuchblatt Nr. A.________) der Einbau von Büro- und Ausstellungsräumlichkeiten in einer bestehenden Gewerbehalle bewilligt. Die Parzelle liegt in der Arbeitszone. Aufgrund der Anmeldung einer Mieterin bei der Einwohnerkontrolle sowie einer Besichtigung vor Ort stellte die Gemeinde am 27. Februar 2013 fest, dass der Beschwerdeführer den bewilligten Ausstellungsraum im Dachgeschoss ohne Bewilligung zu einer Loftwohnung mit Küche, Wohnbereich, Schlafbereich, Schränken und einer Trennwand ausgebaut hat.