Parteikosten werden keine gesprochen (Art. 104 Abs. 1 und 4 VRPG). III. Entscheid 1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. 9 Merkli/Aeschlimann/Herzog, a.a.O., Art. 44 N. 26. 10 IV. Eröffnung - Herrn X.________, als Gerichtsurkunde - Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, als Lettre Signature - Baupolizeibehörde der Gemeinde Lengnau, als Lettre Signature - Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion, per Kurier