6b Abs. 1 des Gesetzes über die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter8 übt die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK) die Aufsicht über die administrative, organisatorische und fachliche Führung der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter aus. Die Aufsichtsanzeige gegen das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne war also korrekterweise an die JGK zu richten. Der Beschwerdeführer hat denn auch gemäss eigenen Angaben die Beschwerde auch bei der JGK eingereicht.