15. Gegen den Entscheid des Regierungsstatthalteramtes vom 7. Januar 2015 hat der Beschwerdeführer Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) eingereicht. Er beantragt die Aufhebung des angefochtenen Entscheids. Das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne und/oder die Baupolizeibehörde der Gemeinde Lengnau seien anzuweisen, im Zusammenhang mit dem streitigen Bauvorhaben die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands anzuordnen und die baurechtlichen Vorschriften durchzusetzen; die Projektänderungsbewilligung vom 5. Juni 2014 sei aufzuheben.