es gestützt auf die Eingabe der Gemeinde Lengnau vom 24. Oktober 2014 aus, die Räumlichkeiten seien so, wie sie heute erstellt wurden, mit entsprechenden Bewilligungen ausgeführt worden. Nach wie vor bestehe jedoch das Verbot, das Dachgeschoss zu Wohnzwecken zu benützen. Die dortigen Raumeinteilungen seien zurückzubauen und es dürften keine Wasserleitungen bis ins Dachgeschoss geführt werden. Davon habe sich die Gemeindebaupolizei nach Vollendung der Bauarbeiten durch entsprechende Kontrolle zu vergewissern.