Dieser Gebäudeteil messe eine Höhe von ca. 11.30 m und überschreite somit die zulässige Gebäudehöhe um ca. 1.30 m. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands sei aus Sicht der Gemeinde nicht verhältnismässig, da Treppe und Aussenwände bereits bis ins Dachgeschoss hochgezogen worden seien. - Bei der Voranfrage sei der Bauherrschaft in Bezug auf die Ausnützungsziffer die Besitzstandsgarantie zugesichert worden. Die Bruttogeschossfläche habe vor dem Umbau 407 m2 betragen, wobei ein früherer Lagerraum mit einer Fläche von 12 m2 mit einberechnet sei.