- Die Baueinstellung betreffend Treppenhaus und Dachgeschoss sei bis zum Inkrafttreten der Projektänderungsbewilligung eingehalten worden. - Bei den Gebäudeteilen, für welche der Baustopp aufgehoben wurde, seien die Bauarbeiten vorschriftsgemäss und dem Baurecht entsprechend weitergeführt worden. - Die vorgeschriebene Gebäudehöhe werde mit max. 9.84 m auf der Südseite eingehalten. Das Treppenhaus springe ab Fassade um 4.47 m vor und hätte als separate Baute betrachtet werden müssen. Dieser Gebäudeteil messe eine Höhe von ca. 11.30 m und überschreite somit die zulässige Gebäudehöhe um ca. 1.30 m.