Da die Gemeinde dieser Verfügung innert Frist nicht vollumfänglich nachkam, setzte ihr das Regierungsstatthalteramt mit Verfügung vom 19. September 2014 erneut Frist bis zum 2. Oktober 2014, welche auf Gesuch der Gemeinde bis 31. Oktober 2014 verlängert wurde. 5 12. Die Gemeinde beauftragte in der Folge einen sachverständigen Dritten mit der Vornahme der angeordneten Abklärungen, und erstattete mit Eingabe vom 24. Oktober 2014 Bericht an das Regierungsstatthalteramt. Sie hielt Folgendes fest: