- Die Baueinstellung betreffend das Treppenhaus und das Dachgeschoss sei weiterhin strikt einzuhalten, solange die Projektänderungsbewilligung vom 5. Juni 2014 nicht in Kraft getreten sei. - Es sei zu prüfen, ob beim restlichen Teil vorschriftsgemäss weitergebaut werde, andernfalls die nötigen Massnahmen i.S. Baueinstellung und Wiederherstellung anzuordnen seien. - Die Einhaltung der Gebäudehöhe sei nachzuprüfen, andernfalls die nötigen Massnahmen i.S. Baueinstellung und Wiederherstellung anzuordnen seien.