11. Mit Verfügung vom 27. Juni 2014 befand das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne über die aufsichtsrechtliche Anzeige des Beschwerdeführers. Es verpflichtete die Baupolizeibehörde der Gemeinde Lengnau, der Aufsichtsbehörde nachzuweisen, dass die Bauvorschriften bei dem fraglichen Bauprojekt bzw. der Baustelle eingehalten würden. Insbesondere wurde unter Fristansetzung bis zum 9. Juli 2014 und unter Androhung der Ersatzvornahme verfügt: