10. Am 5. Juni 2014 bewilligte die Gemeinde Lengnau der Bauherrschaft eine Projektänderung, welche das "Erstellen eines geschlossenen Treppenhauses anstelle der Aussentreppe" sowie die "Verkleinerung der Dachlukarnen" beinhaltete. Zudem wurde folgende Auflage gemacht: "Der Dachraum darf nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Die Raumeinteilungen sind zurückzubauen und es dürfen keine Wasserleitungen bis in das Dachgeschoss geführt werden."