9. Das Regierungsstatthalteramt eröffnete am 14. Mai 2014 ein aufsichtsrechtliches Verfahren gegen die Gemeinde Lengnau. Es gab dieser Gelegenheit, bis zum 16. Juni 2014 ihre Stellungnahme einzureichen. Der Beschwerdeführer bemängelte diese Frist als zu lang, da der Neubau bis zum Fristablauf fertig gestellt sein werde. Das Regierungsstatthalteramt suchte daraufhin das Gespräch mit der Gemeinde Lengnau und vereinbarte mit ihr, dass diese über die Projektänderung zu befinden habe. 4