8. Mit Schreiben vom 12. Mai 2014 reichte der Beschwerdeführer beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne eine Aufsichtsanzeige ein. Nach einem Spitalaufenthalt habe er mit Erstaunen feststellen müssen, dass trotz seiner Anzeige vom 7. November 2013 und dem anschliessend verfügten Baustopp vom 12. November 2013 auf der Baustelle weitergearbeitet werde. Die Gemeinde habe offenbar den Baustopp informell aufgehoben. Es drohe nun ein wachsender Schaden, da immer mehr Investitionsvolumen zurückgebaut werden müsse.