6. Am 27. November 2013 verfügte das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne hinsichtlich der aufsichtsrechtlichen Anzeige von A.________, dass keine aufsichtsrechtliche Untersuchung gegen die Gemeinde Lengnau geführt werde. 7. Eine erste Projektänderung wurde von der Gemeinde Lengnau mit Verfügung vom 24. Februar 2014 nicht bewilligt. Am 28. März 2014 wurde jedoch die Baueinstellungsverfügung für die Geschosse, welche nicht zum Baustopp geführt hatten (also für Erdgeschoss, 1. und 2. Obergeschoss), aufgehoben. Bauarbeiten am Treppenhaus und am Dachgeschoss blieben untersagt.